- Backbord: linke Schiffsseite (vom Heck aus gesehen)
- Steuerbord: rechte Schiffsseite (vom Heck aus gesehen)
- Luv: die dem Wind zugekehrte Seite eines Schiffes oder Segels
- Lee: die dem Wind abgewandte Seite
- Heck: hinterer Teil des Schiffes
- Bug: vorderer Teil des Schiffes
- Knoten: Einheit für die Geschwindigkeit von Schiffen, 1 kn = 1 Seemeile/Std. = 1,852 km/h
- Seemeile: 1 SM = 1,852 km (= 1 Bogenminute) / [Erdumfang durch 360 durch 60]
- Mast: aufrecht aus dem Deck ragender Teil eines Schiffes aus Rundholz
- Krähennest: Ausguck am Vordermast
- Boot: ein offenes, teilweise oder ganz gedecktes, kleineres Wasserfahrzeug (bis 20 Meter)
- Bootsmann: das für den Deckbereich verantwortliche seemännische Besatzungsmitglied
- Kapitän: Führer eines Schiffes
- Messe: Speise- und Aufenthaltsraum der Offiziere und Mannschaften
- Koje: kastenartiges, eingebautes Bett auf Schiffen; auch Verschlag zum Aufbewahren
- Deck: Bezeichnung für den waagrechten Abschluß eines Schiffsrumpfes
- Segelschiff (Segler): großes, durch Windkraft getriebenes Wasserfahrzeug
- Drift: durch den Wind erzeugte Meeresströmung
- Seegang: die durch Wind hervorgerufene Wellenbewegung der Meeresoberfläche
- Sextant: Gerät auf See zur astronomischen Ortsbestimmung verwendet
- Gezeiten: Ansteigen (= Flut) und Absinken (= Ebbe) des Meeresspiegels
- Gaffel: Rundholz in Längsrichtung am Schiffsmast; trägt das Gaffelsegel
- Schratsegel: Sammelbegriff für alle in Ruhestellung längsschiffs stehenden Segel
- Fock: unterstes Rahsegel am Fockmast eines Segelschiffes
- Ruder: Steuerorgan eines Schiffes oder Bootes, üblicherweise ein am Heck
- Steven: Bauteil, das den Schiffskörper vorn und hinten abschließt
- Kombüse: seemännische Bezeichnung für die Schiffsküche
- Takelung: die Anordnung der Masten und Rahen und die Art der Besegelung
- Anker: Gebilde aus Eisen, das mit der Ankerkette das Schiff am Meeresgrund festhält
- Galeone: Segelkriegsschiff
- Galeere: flachgehendes Ruderkriegsschiff
- Matrose: für den Decksdienst ausgebildeter Seemann
- Meuterei: Gehorsamsverweigerung gegenüber dem Kapitän – wird mit Kielholen bestraft
Quelle: www.heligonia.de